
EU-Kommission aktualisiert Liste der Länder mit hohem Risiko
Die Europäische Kommission hat am 10. Juni 2025 die Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Nach Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1184 am 16. Juli 2025 im Amtsblatt der EU tritt sie am 5. August 2025 in Kraft.
Angesichts der hochgradigen Integration des internationalen Finanzsystems, der engen Verbindungen zwischen den Marktteilnehmern, des hohen Volumens an grenzüberschreitenden Transaktionen in die und aus der Union sowie des Grades der Marktöffnung stellt jedes Risiko, das von einem System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für das internationale Finanzsystem ausgeht, auch ein Risiko für das Finanzsystem der Union dar. (Quelle: Erwägungsgrung 3 der neuen DelVO).
Streichung von der Liste
Eine Reihe von Drittländern wird von der Liste gestrichen. Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass diese Länder die Wirksamkeit ihrer Systeme zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verbessert und die technischen Mängel beseitigt haben, um die in ihren Aktionsplänen enthaltenen Verpflichtungen in Bezug auf die von der FATF festgestellten strategischen Mängel zu erfüllen.
- Barbados
- Gibraltar
- Jamaika
- Panama
- die Philippinen
- Senegal
- Uganda
- die Vereinigten Arabischen Emirate

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Aufnahme in die Liste
Eine weitere Reihe von Drittländern wird in die Liste aufgenommen. Diese Länder haben sich auf hoher politischer Ebene schriftlich dazu verpflichtet, die festgestellten Mängel anzugehen, und haben dazu mit der FATF Aktionspläne erarbeitet. Die EU-Kommission begrüßt die eingegangenen Verpflichtungen und fordert die Länder auf, ihren jeweiligen Aktionsplan innerhalb der vorgeschlagenen Fristen zügig umzusetzen.
- Algerien
- Angola
- Côte d’Ivoire
- Kenia
- Laos
- Libanon
- Monaco
- Namibia
- Nepal
- Venezuela
Nordkorea und Iran unverändert auf der Liste
Für die genannten Streichungen und Aufnahmen wird Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 (Link zur konsolidierten Fassung) geändert. Anhang II und III bleiben unangetastat, womit der Iran und Nordkorea unverändert auf der Liste der Drittländer mit hohem RIsiko verbleiben.
