
Über 10.000 Verdachtsmeldungen, Krypto-Dienstleister plus 20 %
Zum Auftakt der diesjährigen Geldwäsche-Tagung Ende Oktober in Salzburg wurde der neue Lagebericht Geldwäsche 2024 der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt (Austrian Financial Intelligence Unit A-FIU) vorgestellt. In ihrem alljährlichen Bericht gibt die A-FIU Einblick in aktuelle Entwicklungen der Geldwäsche und Vermögenskriminalität.
Banken führen Meldestatistik 2024 an
Wie schon in den vergangenen Jahren führen Banken mit 9.704 Verdachtsmeldungen (2023: 6.482) die Statistik mit großem Abstand an. Platz zwei geht mit 1.228 Meldungen (2023: 1.021) an die Krypto-Dienstleister. Das Schlusslicht bilden mit nur einigen wenigen Verdachtsmeldungen erneut die Gewerbetreibenden. In Summe wurden 2024 mit 11.086 Verdachtsmeldungen aller Verpflichteten (2023: 7.603) so viele Eingänge (plus 46 %) wie nie zuvor verzeichnet. Für 2025 geht die A-FIU von sogar von etwa 16.000 Verdachtsmeldungen aus. Tendenz weiter steigend.
„Boom“ bei Krypto-Dienstleistern
Den etwa 20-prozentigen Anstieg bei den Krypto-Dienstleistern führt die Geldwäschemeldestelle auf die massiven Kursgewinne diverser Kryptowährungen im Jahr 2024 und das damit einhergehende gestiegene Interesse an Bitcoin & Co. zurück. Erhöhte Nachfrage führte zu mehr Verdachtsfällen. Durch die bevorstehende MiCAR-Umsetzung (EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte) und der Ansiedelung neuer Anbieter am Standort Österreich rechnet die A-FIU in Zukunft mit einem starken Anstieg der Verdachtsmeldungen dieser Gruppe von Verpflichteten.
Betrug häufigster Verdacht
Die Analyse der Geldwäschemeldestelle erlaubt es, die meisten Verdachtsmeldungen bestimmten Deliktsbereichen zuzuordnen. Mit 38 % der Verdachtsmeldungen dominierten nach wie vor Betrugshandlungen die festgestellten Vortaten. Bei 11 % erkannte die A-FIU einen möglichen Zusammenhang mit Steuerdelikten. Lediglich in 7 % der Fälle lag ein Verdacht auf Terrorismusfinanzierung vor. 24 % der Verdachtsmeldungen verteilen sich auf Suchtmitteldelikte, Krida-Delikte und Delikte der organisierten Kriminalität.
152 Verurteilungen wegen Geldwäsche
2024 gab es 152 rechtskräftige Verurteilungen wegen Geldwäsche zu verzeichnen, das entspricht einem Anstieg von rund 27 % im Vergleich zum Vorjahr. Dass in Österreich einer Verurteilung wegen Geldwäsche eine nachgewiesene kriminelle Vortat vorausgehen muss, ist ein zentraler Kritikpunkte der FATF (Financial Action Task Force), die Österreich gerade einer Länderprüfung unterzogen hat. Die FATF möchte diesen zwingenden Konnex aufgelöst sehen.
Problem Echtzeit-Überweisungen
Die seit Anfang Oktober 2025 kostenfreien Echtzeit-Überweisungen beschleunigen und anonymisieren laut A-FIU unser Wirtschaftsleben derart, dass sich Betrügereien sehr profitabel und mit viel geringerem Entdeckungsrisiko über das Internet durchführen lassen. Bei Geldern, die Opfer von Betrugshandlungen online und in Echtzeit überweisen, bestehe nur eine geringe Wahrscheinlichkeit, das Geld durch die Banken oder die Behörden wiederzuerlangen. Echtzeit-Überweisungen sind also nicht nur ein Service für Konsumenten, sondern auch für Online-Kriminelle.
Dieser Beitrag ist erstmal im Börsen-Kurier Nr. 47 vom 20. November 2025 erschienen.

