
EBA-Leitlinien zur Umsetzung restriktiver Maßnahmen der EU
Die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht (European Banking Authority EBA) zu internen Strategien, Verfahren und Kontrollen, die die Umsetzung restriktiver Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten sicherstellen sollen, datieren bereits mit 4. November 2024. Seit 30. Dezember 2025 gelten sie und sind daher anzuwenden.
Die EBA-Leitlinien legen interne Strategien, Verfahren und Kontrollen fest, die unter anderem Finanzinstitute wie Banken und Wertpapierunternehmen einrichten sollten (de facto einrichten müssen), um die wirksame Umsetzung der restriktiven Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Sie richten sich gleichzeitig auch an die zuständigen Behörden, wie in Österreich die Finanzmarktaufsicht.
Externer Link zu den EBA-Leitlinien
Die Leitlinien behandeln unter anderem die Rolle des Leitungsorgans des jeweiligen Finanzinstituts in seiner Aufsicht- und Leitungsfunktion, gehen ausführlich auf den zu benennenden leitenden Mitarbeiter (Beauftragter für Finanzsanktionen, kurz FiSa-Beauftragter), seine Rolle und seine erforderlichen Kompetenzen ein, und behandeln ebenso ausführlich die durchzuführende Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen sowie die Sicherstellung der laufenden Wirksamkeit der Strategien, Verfahren und Kontrollen für restriktive Maßnahmen.
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Als Geldwäsche-Experte und Geldwäsche-Beauftragter von Finanzinstituten unterstütze ich Sie gerne beim Bewerten der relevanten Risiken und Umsetzen angemessener Maßnahmen!
Österreich beabsichtigt(e), bis zum 01.01.2026 zu entsprechen
Wie üblich sollten die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden die Leitlinien in ihre Aufsichtspraktiken integrieren und sich für „compliant“ erklären. Österreich bzw. die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA erkläre sich am 8. April 2025 für „Intends to comply by 01/01/2026“, sprich die FMA beabsichtigte, bis 1. Janaur 2026 den EBA-Leitlinien zu entsprechen, da mit diesem Datum die FMA zur zuständigen Behörde wird. Im Master Summary of compliance notifications vom 6. Janaur 2026 wird Österreich jedoch weiterhin als „Intends to comply by application date“ geführt.
Deutschland erklärt sich „non compliant“
Spannender Weise erklärte Deutschland bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin am 10. April 2025: „does not comply and does not intend to comply with parts of the guidelines/recommendations„. Deutschland entspricht den EBA-Leitlinien bis heute nicht vollständig. Im Master Summary of compliance notifications vom 6. Janaur 2026 wird Deutschland sowohl im Zusammenhang mit der EBA-Leitlinie EBA/GL/2024/14 (für Finanzinstitute) als auch der EBA-Leitlinie EBA/GL/2024/15 (für Zahlungsdienstleister und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen) als „No / Doesn’t comply in whole or in part/ No response by notification deadline“ geführt. Kleiner Auszug aus der (für mich bemerkenswerten) Begründung:
Die BaFin beabsichtigt, EBA/GL/2024/15 hinsichtlich der Überprüfung inländischer Überweisungen nicht zu befolgen, da dies keinen Mehrwert bringt, aber einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für die verpflichteten Unternehmen verursacht. (…) Darüber hinaus beabsichtigt die BaFin, die in EBA/GL/2024/15 vorgesehene Zuweisung von Zuständigkeiten im deutschen Aufsichtsrahmen nicht zu übernehmen. Die EBA hat kein Mandat, Zuständigkeiten innerhalb einer nationalen Behördenlandschaft zu regeln. (…).
Schulungen für alle relevanten Personen
Finanzinstitute sollten ihren Mitarbeitern – Leitungsorganen insbesondere – regelmäßig Schulungen anbieten, um sicherzustellen, dass sie mit den folgenden Aspekten vertraut sind und es auch bleiben. Inhalte solcher Schulungen, deren Vorbereitung und Durchführung vom FiSa-Beauftragten überwacht werden sollten, sind geltende restriktive Maßnahmen, das Ergebnis der unternehmensbezogenen Risikobewertung in Bezug auf restriktive Maßnahmen sowie die Strategien, Verfahren und Kontrollen zur Einhaltung von geltenden restriktiven Maßnahmen.

Ich plane bereits eine Schulung für Leitungsorgane und Inhaber von Schlüsselfunktionen sowie für weitere relevante Mitarbeiter, beispielsweise im Vertrieb für den Zeitraum Anfang/Mitte Februar 2026.
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