
Management von Nachhaltigkeitsrisiken rückt in den Fokus der FMA
Bereits seit 31. März 2025 liegt der grundlegend überarbeitete, sektorübergreifende Leitfaden zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der Finanzmarktaufsicht FMA vor. Er löst den alten Leitfaden aus dem Jahr 2020 ab. Sichtbarste Neuerung: Aus 56 Seiten im Jahr 2020 wurden 121 Seiten im Jahr 2025. Der Inhalt soll beaufsichtigten Unternehmen als Hilfestellung beim Berücksichtigen von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit dienen und sie auf regulatorische Entwicklungen und die Erwartungen der Aufsichtsbehörde vorbereiten.
Nachhaltigkeitsrisiken sind ESG-Risiken
Nachhaltigkeitsrisiken definiert die FMA unverändert im Sinne der Definition gemäß Artikel 2 Ziffer 22 der EU-Offenlegungs-Verordnung SFDR. Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung verstanden, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens haben könnten. Gänzlich neu im Leitfaden sind naturbezogene und Biodiversitätsrisiken sowie Transitionsplanung und Transitionspläne.
Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken im Risikomanagement
Nachhaltigkeitsrisiken sind nicht als eigenständige Risikoart zu betrachten, sondern in den bestehenden Risikokategorien abzubilden. Voraussetzung dafür ist ein fundiertes Verständnis unternehmensspezifischer Nachhaltigkeitsrisiken, um diese adäquat im Risikomanagement berücksichtigen zu können. Neben Aneignung von entsprechendem Knowhow sollte die vorhandene Risikostrategie auf Basis des neuen FMA-Leitfadens überprüft und proaktiv angepasst werden.
- Schritt 1: Relevante Nachhaltigkeitsrisiken identifizieren, indem die gesamte Geschäftstätigkeit darauf überprüft wird.
- Schritt 2: Untersuchen und dokumentieren, wie Nachhaltigkeitsrisiken auf die bestehenden Risikokategorien durchschlagen können (Transmissionskanäle), im Sinne der FMA auch messen und bewerten.
- Schritt 3: Identifizierte, gemessene und bewertete Nachhaltigkeitsrisiken werden adäquat gesteuert, überwacht und begrenzt, sowie wo nötig entsprechende bilanzielle Vorsorge getroffen.

Als Compliance Officer, Experte für Sustainable Finance und Certified Sustainability Management Expert unterstütze ich Sie gerne beim angemessenen Management Ihrer relevanten Nachhaltigkeitsrisiken!
Unverzichtbare Wesentlichkeitsanalyse
Für das systematische Erheben und Evaluieren von Nachhaltigkeitsrisiken bedarf es einer umfassenden und tourlichen Wesentlichkeitsanalyse aller kurz-, mittel- und langfristigen, für das Unternehmen relevanten, Nachhaltigkeitsrisiken. Die Wesentlichkeitsanalyse ist die Grundlage für die Beurteilung der Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie entscheidend, um Nachhaltigkeitsrisiken adäquat und wirksam zu steuern, zu überwachen und zu begrenzen. Unabhängig davon, wie relevant Nachhaltigkeitsrisiken für einen Finanzdienstleister sind, ist eine Wesentlichkeitsanalyse unverzichtbar.
Strategie und Governance
Für die angemessene Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in Geschäfts- und Risikostrategie sowie im operativen Risikomanagement bedarf es ausreichender Ressourcen sowie Expertise und laufende Weiterbildung, um die weitgehenden Implikationen von Nachhaltigkeitsfaktoren umfassend zu verstehen. Sofern relevant, soll der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken auch bei Auslagerungen berücksichtigt werden. Und es gilt die Offenlegungspflichten gemäß SFDR zu beachten.
Fazit: Nachhaltigkeitsrisiken werden auf eine neue, deutlich höhere Stufe gehoben. Ebenso umfassendes wie angemessenes Nachhaltigkeitsrisikomanagement erlangt zentrale Bedeutung für Finanzdienstleister aller Größen und Geschäftsbereiche, es erfordert entsprechendes Knowhow und Schulung relevanter Mitarbeiter.
