FMA Fakten, Trends & Strategien 2020: Prüfschwerpunkte

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Kurz vor dem Jahresende hat die österreichische Finanzmarktaufsicht ihre „Fakten, Trends & Strategien 2020“, kurz FTS 2020, veröffentlicht. Auf 178 Seiten geht die FMA darin unter anderem auf die Prüfschwerpunkte für das kommende Jahr ein. Hier im Folgenden – mit dem Fokus auf Wertpapierunternehmen – ein paar Auszüge daraus.

Hinweis: Ich empfehle grundsätzlich jedem von der FMA beaufsichtigten Unternehmen die gesamten 178 Seiten zu lesen. Meine aus den FTS 2020 extrahierten Auszüge erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Es handelt sich dabei lediglich um jene Details, die meiner unverbindlichen und persönlichen Ansicht nach unter anderem für Wertpapierunternehmen relevant sein können.

Ausbau des kollektiven Verbraucherschutzes

Das anhaltende Niedrigzinsumfeld (das, wie die FMA an anderer Stelle schreibt, noch viele Jahre anhalten wird), die zum Teil schon negativen Zinsen sowie der digitale Wandel der Finanzmärkte sieht die FMA als besondere Herausforderungen für den Schutz von Sparern, Anlegern und anderen Nutzern von Finanzdienstleistungen.

Demzufolge fokussiert sich die FMA im Jahr 2020 auf folgende Aspekte:

  • das Weiterentwickeln der Initiativen zur Schaffung von Kostentransparenz,
  • das Fortsetzen der integrierten Vertriebsaufsicht,
  • den Ausbau des Marktberichts, um daraus Trends für die Aufsichtsarbeit ableiten und angemessene Maßnahmen bei für Kleinanleger besonders riskanten Produkten setzen zu können sowie
  • den umfassenden Schatz an Aufsichtsinformationen, um in einem zunehmend herausfordernden Marktumfeld die Finanzkompetenz der Verbraucher zu verbessern (Financial Literacy).

Vertriebsmodelle werden zusätzlich dahingehend überwacht, ob durch die beaufsichtigten Unternehmen Verbraucherschutzbestimmungen umgangen werden.  Praktiken, die von Nachteil für Anleger und Verbraucher sind, wird die FMA identifizieren und konsequent verfolgen.

Stärken der Governance von beaufsichtigten Unternehmen

Im Fokus steht die Good Governance der Unternehmen. Als ein sehr wirksames Mittel zur Durchsetzung von Wohlverhaltensregeln sieht die FMA Sanktionen, die „wehtun und abschrecken“. Das Spektrum reicht dabei von Geldstrafen gegen natürliche und juristische Personen bis hin zur Abberufung von Führungskräften und zum Konzessionsentzug.

Unter dem Stichwort DATEN GOVERNANCE weist die FMA darauf hin, dass Daten heutzutage zu den wichtigsten Gütern und Erfolgsfaktoren zählen, folglich der Umgang damit auf allen Ebenen besonders sorgsam erfolgen muss.

Weiters plant die FMA den Dialog zwischen Compliance-Funktion, Interner Revision und Aufsicht zu intensivieren, da gut funktionierende interne Kontrollfunktionen einen wesentlichen Beitrag zur gesunden Risikokultur leisten. Adressiert sind in diesem Zusammenhang Kreditinstitute, Wertpapierunternehmen sehe ich hier aber ebenso als relevant an.

Nutzen der Chancen der Digitalisierung & adressieren der Risiken

Die Finanzmarktaufsicht plant insbesondere die IT-Strategie und IT-Sicherheit in den beaufsichtigten Unternehmen zu prüfen und verweist hinsichtlich ihrer Erwartungshaltung auf die bereits im Jahr 2018 veröffentlichten IT-Leitfäden sowie die im Vordergrund stehende praktische Umsetzung.

IT-Infrastrukturen sollen im Rahmen der Beurteilung der IT-Strategien schwerpunktmäßig analysiert und geprüft werden, wobei neben IT-Planung unter anderem auch evaluiert wird, ob die künftig geplante IT-Struktur des jeweiligen Unternehmens mit dem Geschäftsmodell und den Weiterentwicklungen in der digitalen Welt kompatibel sind.

Im Zusammenhang mit Auslagerungs-, Konzentrations- und Datensicherheitsrisiken werden Cloud Services einen weiteren Prüfschwerpunkt bilden. Stehen diese im Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben und sind die damit verbundenen Risiken im Risikomanagement ausreichend abgebildet, danach wird die FMA fragen. Die im Zuge der digitalen Vernetzung entstehenden Verbindungen und Abhängigkeiten zwischen Marktteilnehmern stehen ebenfalls im Fokus der FMA.

Und die FMA wird ihre Aktivitäten zur Überprüfung der Cyber-Resilience, also der Widerstandsfähigkeit gegen Cyberattacken, fortsetzen und auf bisher nicht erfasste Sektoren ausdehnen.

Sichern der Sauberkeit des Finanzplatzes Österreich

Im Fokus der FMA steht dabei:

  • das systematische Identifizieren und Vorgehen gegen unzulässige Vertriebspraktiken,
  • die „Null-Toleranz-Politik“ in Bezug auf die Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie
  • das konsequente Sondieren und Entfernen von konzessionslosen Anbietern aus dem österreichischen Markt.

Hinsichtlich Geldwäsche-Prävention sagen die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller bereits in der Einleitung: „Ein Finanzdienstleister, der heute mit Geldwäscherei in Verbindung gebracht wird, steckt in sehr ernsten Schwierigkeiten, ja oft in existenzbedrohenden! Die Strafen sind sehr harsch, aber noch bedrohlicher ist der Reputationsverlust. Niemand will mehr mit solch einem „Schmuddelkind“ Geschäfte machen.


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