
Kunden sind ein permanenter Risikofaktor
Insbesondere für die Finanzbranche werden die Pflichten zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung immer strenger. Wobei strenger nicht automatisch wirksamer bedeutet, denn auch der pure Formalismus breitet sich zunehmend aus. Im Fokus stehen die Kunden, potentiell neue ebenso wie vorhandene. Immer öfter müssen ihnen Risikofaktoren zugeordnet werden. Wer Vermögen angespart hat oder Geld veranlagen möchte, steht beinahe schon unter Generalverdacht.
Kaskade an Behörden
Sämtliche Bestimmungen zur Geldwäsche-Prävention basieren auf den EU-Geldwäsche-Richtlinien, mittlerweile der vierten ergänzt durch die fünfte. Die nächste Evolutionsstufe zündet im Juli 2027 (Spoiler: Einfacher wird es nicht). Doch nicht nur der europäische Gesetzgeber schärft die Vorschriften für Finanzdienstleister laufend nach.
Auch nationale Aufsichtsbehörden wie die Finanzmarktaufsicht FMA, die europäische Bankenaufsicht EBA und neuerdings die europäische Geldwäsche-Behörde AMLA (Anti-money Laundering Authority) sowie internationale Organisationen wie die FATF (Financial Action Task Force) legen mit ihrer Aufsichts- und Prüfpraxis die Latte höher und höher. Die Folge ist, wie gesagt, nicht immer die erhöhte Wirksamkeit.
Lange Liste an Risikofaktoren
Verpflichtete zur Geldwäsche-Prävention, wie Banken, Versicherungen, Krypto- und Wertpapierdienstleister, haben bei der Bewertung des individuellen Kundenrisikos eine Vielzahl an potentiell risikoerhöhenden Faktoren zu berücksichtigen. Treffen ein oder gar mehrere solcher Risikoaspekte auf einen Kunden, seine wirtschaftlichen Eigentümer oder Vertreter (wie Geschäftsführer und Treuhänder) zu, müssen diese Personen in der Regel einer erhöhten Risikostufe zugeordnet werden – und zwar unabhängig vom Transaktions- bzw. Anlagebetrag.

Die Folge sind verstärkte Sorgfaltspflichten, eine verstärkte fortlaufende Überwachung der Geschäftsbeziehung sowie eventuell eine Verdachtsmeldung an die Geldwäschemeldestelle oder das Beenden einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Jedenfalls wird es für alle Beteiligten – salopp gesagt – unlustig.
Risikofaktoren gemäß FM-GwG
Relevant ist für Finanzdienstleister unter anderem die (nicht erschöpfende) Liste an „Risikofaktoren und möglichen Anzeichen für ein potentiell erhöhtes Risiko“ in Anlage III des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes FM-GwG. Hier werden Transaktionen in Bezug auf Öl, Waffen, Edelmetalle, Tabakerzeugnisse, Kulturgüter und andere Artikel von archäologischer, historischer, kultureller oder religiöser Bedeutung (…) sowie Elfenbein und geschützte Arten als potentiell risikobehaftet eingestuft.
Die Finanzmarktaufsicht erweitert diesen Katalog um Kunden, die (unter anderem) in den Branchen Waffen/Verteidigung/Militär, Kernkraft, Seefahrt-/Schifffahrtsindustrie, Erdgas und Erdöl, Maschinen- und Anlagenbau, elektronische Erzeugnisse und chemische Produkte tätig sind.

Seit Dezember 2024 gelten auch Begünstige eines Lebensversicherungsvertrages, also alle Polizzeninhaber und Begünstige im Todesfall, als potentieller Risikofaktor. Da sich Lebensversicherungen in Österreich größter Beliebtheit erfreuen, erzeugt alleine dieser Aspekt hunderttausende, wenn nicht sogar ein paar Millionen potentielle Risikokunden.
Bargeldintensive Branchen
Finanzdienstleister haben auch festzustellen, ob Kunden oder wirtschaftliche Eigentümer (von Unternehmen) Verbindungen zu einer besonders bargeldintensiven Branche haben. Als solche nennt ein Arbeitsdokument der EU-Kommission Bars, Restaurants, Bauunternehmen, Kraftfahrzeughändler, Autowaschanlagen, Kunst- und Antiquitätenhändler, Auktionshäuser, Pfandhäuser, Juweliere, Textileinzelhandel, Spirituosen- und Tabakgeschäfte, Einzelhandels- bzw. Nachtgeschäfte, Glücksspielanbieter, Stripclubs (sic!) und Massagesalons.
Betreibern, Inhabern und genau genommen auch Mitarbeitern solcher Betriebe, wie zum Beispiel Wirts- und Kaffeehäuser, Trafiken, Supermärkte und Tankstellenshops, wird potentiell erhöhtes Risiko zugeordnet. Auf zumindest einem Auge ist die EU-Kommission im Zusammenhang mit Bargeldintensität blind, denn sonst würde sie wohl beispielsweise auch Hotels, KFZ-Werkstätten und Handwerksbetriebe nennen. Rechnen Sie überschlagsmäßig hoch, wie viele Personen da zusammenkommen!
Politisch exponierte Personen
Wenn Sie eine politisch exponierte Person, kurz PEP, sind, wie zum Beispiel Nationalratsabgeordneter, hoher Militär oder Vorstand eines staatsnahen Betriebes, dann wissen Sie das in aller Regel. Aber nicht nur die Inhaber solcher wichtigen, öffentlichen Ämter gelten als politisch exponiert und somit per Definition als Risikofaktor, sondern (verkürzt gesagt) auch deren Eltern und Lebenspartner sowie deren Kinder und deren Lebenspartner. Alleine hieraus ergeben sich österreichweit viele zehntausend Risikokunden.
Drittländer mit hohem Risiko
Eine weitere „Chance“ als Risikokunde eingestuft zu werden, kann sich aus dem Bezug (wie Wohn-/Firmensitz, Staatsangehörigkeit) zu einem Drittland mit hohem Risiko ergeben. Als solche stuft die EU-Kommission die Länder Afghanistan, Algerien, Angola, Bolivien, Britische Jungferninseln, Kamerun, Côte d’Ivoire, Demokratische Republik Kongo, Haiti, Kenia, Laos, Libanon, Monaco, Myanmar/Birma, Namibia, Nepal, Südsudan, Syrien, Trinidad und Tobago, Vanuatu, Venezuela, Vietnam, Jemen, Iran, Nordkorea und neuerdings Russland ein. Die „Graue Liste“ der FATF ergänzt noch die Virgin Islands (UK) und das EU-Mitgliedsland Bulgarien.

Staaten, die sich Brüssel mutmaßlich aus politischen und/oder diplomatischen Gründen nicht traut auf diese Länderliste zu setzen, werden vielfach von verpflichteten Finanzdienstleistern ergänzt. Oft gelten daher auch Kunden mit Bezug zu Weißrussland, Ukraine, Libyen usw. als risikobehaftet.
Steueroasen
Auch Kunden mit Bezug zu einer Steueroase wird erhöhtes Geldwäsche-Risiko zugeordnet. Laut „Steueroasen-Kundmachungs-Verordnung 2025“ des Justizministeriums gelten die Länder Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Fidschi, Guam, Palau, Panama, Russische Föderation, Samoa, Trinidad und Tobago, Amerikanische Jungferninseln, Vanuatu, Antigua und Barbuda, Belize, Britische Jungferninseln, Brunei Darussalam, Eswatini, Seychellen, Türkei und Vietnam als nicht kooperativ für Steuerzwecke.
Gibt es noch „normale“ Kunden?
Gelingt es Ihnen oder Ihren Kunden, von keinem einzigen der genannten Risikofaktoren betroffen zu sein? Die Chance, dass Privatanleger oder Firmenkunden eines Finanzdienstleisters (mehr oder weniger) erhöhtes Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zugeordnet wird (oder werden muss), steigt angesichts der unzähligen potentiellen Risikofaktoren ins Unermessliche. Manche Finanzdienstleister lehnen Geschäftsbeziehungen mit Risikokunden wie Juwelieren und politisch exponierten Personen mittlerweile sogar kategorisch ab. Zu viel Aufwand, zu viel (Aufsichts-)Risiko.
Pauschale Kriminalisierung
Setzt sich der gegenwärtige Trend fort, gibt es – überspitzt ausgedrückt – bald nur mehr Risikokunden. Nicht umsonst sprechen Experten angesichts der ausufernden Bestimmungen und strengen Aufsichtspraxis von einer zunehmend pauschalen Vorverurteilung und ungerechtfertigten Kriminalisierung sämtlicher Personen.
Dieser Beitrag ist erstmals im Magazin risControl Nr. 02 – 2026 erschienen.

