
Steuerfreies Kerosin: Klimaschädliche Subvention des Flugverkehrs
Flugzeuge gelten als klimaschädliches Transportmittel. Die schwedische Klimaaktivistin Greta Thunberg prägte dafür den Begriff Flugscham (schwedisch: flygskam). Neben Lärm und versiegelten Flächen durch die erforderliche Infrastruktur ist der Flugverkehr für etwa 3 % der globalen CO2-Emissionen verantwortlich. Auch die Stickoxid-Emissionen in hohen Luftschichten, Stichwort Kondensstreifen, haben schädlichen Einfluss. Dass Flugzeugbenzin international von Steuern befreit ist, konterkariert Klimaziele und Klimaschutzmaßnahmen weltweit.
Flugverkehr eilt von Rekord zu Rekord
In sommerlichen Spitzenzeiten befinden sich weltweit bis zu 15.000 Flugzeuge und mehr gleichzeitig in der Luft, die meisten davon Passagierflugzeuge. Im Juli 2023 meldete das Flugportal Flightradar24 einen neuen Rekord: Erstmals fanden innerhalb von nur 24 Stunden 134.396 kommerzielle Flüge statt (inklusive Fracht-, Militär- und Privatflugzeugen sollen es sogar über 250.000 gewesen sein). Das Flugaufkommen hat sich laut dem Magazin AERO International in den Jahren 2024-2025 auf diesem enorm hohen Niveau stabilisiert.

Flugzeughersteller wie Boeing und Airbus erfreuen sich voller Auftragsbücher, binnen zwei Jahrzehnten könnte sich die weltweite Flugzeugflotte verdoppeln. Boeing rechnet damit, dass im Jahr 2042 insgesamt fast 50.000 Maschinen im Einsatz sind. Die Branche boomt, nicht zuletzt durch das Angebot der Billig-Flieger, das fliegen zu einem günstigen Transportmittel macht. Das steuerfreie Kerosin trägt seinen Teil dazu bei.
Kerosin seit 1944 steuerbefreit
Die Steuerbefreiung von Kerosin geht auf das „Chicagoer Abkommen“ aus dem Jahr 1944 (!) zurück. Ziel war es, nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Luftfahrt, den Wiederaufbau und die Weltwirtschaft zu fördern und dazu beizutragen, Freundschaft und Verständnis zwischen den Nationen und Völkern der Welt zu schaffen. Die Steuerfreiheit ist ein Relikt aus vergangenen Zeiten, das heute zu steuerlichen und ökologischen Nachteilen führt und das Umweltorganisationen als klimaschädliche Subvention bezeichnen.
Wettbewerbsfähigkeit und Steuerflucht

In der EU gilt die Steuerfreiheit für den internationalen Luftverkehr. Innerstaatliche Flüge sind in das EU-Emissionshandelssystem eingebunden. Zusätzlich haben einzelne EU-Staaten eine „Ticket-Steuer“, wie beispielsweise die Flugabgabe (Österreich) oder die Luftverkehrssteuer (Deutschland) eingeführt.
Weltweit gibt es keine einheitlichen Regelungen. Als Argument für das Beibehalten der Steuerfreiheit wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit genannt. Eine Kerosinsteuer würde europäische Fluggesellschaften durch erhöhte Betriebskosten benachteiligen. Auch eine Steuerflucht wird befürchtet, da Airlines zum Tanken ins EU-Ausland ausweichen könnten.
Keine EU-weite Einigung in Sicht
Seit der Überarbeitung der EU-Energiesteuer-Richtlinie im Jahr 2003 steht es den EU-Mitgliedstaaten eigentlich frei, eine Steuer auf Flugzeugbenzin einzuführen. Die Niederlande, die kaum innerstaatliche Flüge durchführen, wagte es, eine Kerosinsteuer einzuführen, schaffte sie aber 2012 wieder ab. Um eine Steuer auf Kerosin EU-weit einzuführen, müssten sich die 27 Mitgliedstaaten im EU-Rat einstimmig darauf einigen – was so gut wie ausgeschlossen ist. Insbesondere jene EU-Länder, die stark vom Flugtourismus abhängig sind, haben kein Interesse an einer Verteuerung von Flugtickets.
Dieser Beitrag ist erstmal im Börsen-Kurier Nr. 7 vom 13. Februar 2026 erschienen.

