Um den gesetzlichen Anforderungen der Paragrafen §§ 365m bis 365z der Gewerbeordnung gerecht zu werden, empfehle ich Ihnen folgende Aktivitäten:

Unternehmensspezifische Risikoanalyse

Die Vorschriften stellen an mehreren Stellen auf die unternehmensspezifische Risikoanalyse ab. Immer wieder wird darauf verwiesen. Sie ist also die zwingend notwendige Basis für alle von Ihnen zu treffenden und durchzuführenden Maßnahmen.

Identitätsfeststellung

Das Identifizieren Ihrer – neuen sowie bestehenden – Kunden sowie ggf. der wirtschaftlichen Eigentümer hat stets vor dem Begründen der Geschäftsbeziehung oder der Abwicklung einer Transaktion/Zahlung zu erfolgen.

Prüfung des PEP-Status neuer sowie bestehender Kunden

Sie müssen über ein Verfahren verfügen, um politisch exponierte Personen identifizieren zu können.

Schulung der Mitarbeiter

Sie müssen sicherstellen, dass auch Ihre (relevanten) Mitarbeiter die Vorschriften kennen. Die Verschriften verlangen, die Teilnahme an „besonderen fortlaufenden Fortbildungsprogrammen“, bei denen Ihre Mitarbeiter lernen, möglicherweise mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängende Transaktionen zu erkennen und sich in solchen Fällen richtig zu verhalten.

Dokumentieren sowie laufendes Prüfen der Maßnahmen

Im Zusammenhang mit dem Verhindern von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen Sie Dokumente fünf Jahre aufbewahren, und Ihre festgelegten Maßnahmen laufend überprüfen sowie ggf. anpassen.

Internes, anonymes Meldesystem

Einrichten einer angemessenen Möglichkeit über die Mitarbeiter Verstöße (gegen die geltenden Vorschriften) intern und anonym melden können.

Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot zum praxisgerechten Umsetzen der Maßnahmen zum Verhindern von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung! Sie werden sehen, dass das Umsetzen viel günstiger ist als das Riskieren der Geldstrafen.

Kontaktieren Sie mich noch heute!