Nein, Auftragnehmer sind nicht automatisch Auftragsverarbeiter. Diese beiden Begriffe dürfen im Sinne der DSGVO sowie im geschäftlichen Alltag nicht in einen Topf geworfen werden.

Auftragsverarbeiter sind natürliche oder juristische Personen, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiten. Auftragsverarbeiter ist ledigliich, wer personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen – salopp ausgedrückt – stur und ohne darüber nachzudenken wie und warum verarbeitet.

In diesem Sinne ist zum Beispiel Ihr Steuerberater zwar Ihr Auftragnehmer, aber nicht Ihr Auftragsverarbeiter, weil er auf Basis eines eigenen Berufsrechts die Dienstleistung der Steuerberatung erbringt. Auch Vermögensberater sind nach Meinung von Experten in der Regel keine Auftragsverarbeiter, ebensowenig wie Unternehmensberater.

Oftmals sind externe IT Dienstleister, die das Hosting von Internetseiten, CRM-Systeme und Newsletter-Tools anbieten, Auftragsverarbeiter. Ebenso wei zum Beispiel ein Call-Center und Druckereien grundsätzlich als Auftragsverarbeiter zu sehen sind.


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