Im ersten Teil meiner Vortragsserie werfen wir einen Blick auf die Grundlagen und Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO. Und zwar in einfachen und verständlichen Worten, sodass auch jene, die sich zum allerersten Mal mit dem Thema Datenschutz beschäftigen, eine praxisnahen Überblick erhalten. Zielgruppe sind Verantwortliche im Sinne der DSGVO, also Unternehmen vom Ein-Personen-Unternehmen über kleine und mittlere Unternehmen bis hin zu großen Unternehmen (mit zum Beispiel mehreren Standorten, vielen Dutzend Mitarbeitern und internationaler Geschäftstätigkeit)

Was bezwecken die neuen Datenschutz-Vorschriften eigentlich? Und warum gelten neben der Datenschutz-Grundverordnung auch noch die nationalen Datenschutzgesetze? Was ist das Ziel der nunmehr fast einheitlichen europäischen Datenschutz-Gesetze? Ist seit 25. Mai 2018 wirklich alles neu? Wer ist von den Bestimmungen ausgenommen? Gibt es Unternehmen, die nicht betroffen sind?

 

Um sich in den neuen Datenschutz-Bestimmungen zurecht zu finden, müssen wir zuerst die Begrifflichkeiten kennen. Wer ist der Verantwortliche? Was unterscheidet ihn vom Auftragsverarbeiter? Was versteht die DSGVO überhaupt unter dem Verarbeiten von personenbezogenen Daten? Wer ist eine betroffene Person? Was verstehen wir unter einem Dateisystem? Und was ist eine Einwilligung?

 

Wann haben Sie eine gültige Rechtsgrundlage für das Verarbeiten von personenbezogenen Daten? Denn ohne dieser ist das Verarbeiten grundsätzlich verboten! Benötigen Sie immer eine EInwilligung? Wann können Sie sich auf berechtigtes Interesse berufen? Zu welchen Zwecken dürfen Sie unter welchen Veraussetzungen die bei Ihnen vorhandenen personenbezogenen Daten verarbeiten?

 

Welche Rechte gesteht die DSGVO betroffenen Personen zu? Sind all diese Rechte neu? Welche Art on Auskunft kann ein Betroffener begehren? Müssen oder dürfen Sie immer gleich alles Löschen, wenn jemand auf sein „Recht des Vergessenwerdens“ pocht? Müssen Sie tatsächlich alle Daten an Ihren direkten Mitbewerber übertragen, wenn dies gewünscht wird?

 

Können Sie sich entspannt zurücklehnen, weil die Datenschutzbehörde ohnehin zuerst verwarnen muss bevor sie straft? In welchen Fällen müssen Sie auch beim ersten Vergehen schon mit saftigen Strafen rechnen? Was sollten Sie jedenfalls tun, um im Fall der Fälle in den „Genuss“ einer Verwarnung zu kommen?

Anhand vieler Beispiele aus der unternehmerischen Praxis erfahren die Zuhörer Schritt für Schritt die Grundlagen, die unverzichtbar sind, um die neuen Pflichten zu erfüllen.

Die Inhalte der beiden Vorträge Datenschutz – Grundlagen der DSGVO und Datenschutz in der Praxis haben Mag. Matthias Aichinger und ich im Datenschutz-Leitfaden Datenschutz in der Praxis zusammengefasst. Dieses Buch stellt eine sehr gute Nachlese zu den beiden Vorträgen dar.

Wollen Sie fit werden für die DSGVO? Dann …

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