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Als selbständige Unternehmer sind Gewerbliche Vermögensberater und Versicherungsvermittler grundsätzlich eigenständig Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO. Denn im Zuge ihrer Tätigkeit erfassen und verarbeiten Vermögensberater eine Vielzahl von personenbezogenen Daten von Kunden und Interessenten, aber auch von Mitarbeitern, Lieferanten, Produktpartnern, usw., über deren Verwendung sie in weiterer Folge eigenständig entscheiden.

Welche Pflichten haben Gewerbliche Vermögensberater?

Bild_Buch_Andreas_Dolezal_Datenschutz_Jetzt_bestellenWie jedem Unternehner entstehen einem Verantwortlichen im Sinne der DSGVO eine Reihe von Pflichten, zum Beispiel:

  • Erstellen und Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Erfüllen der Informationspflichten gegenüber Betroffenen
  • Sicherstellen von technisch-organisatorischen Maßnahmen
  • Einrichten von Verfahren zum Erfüllen der Rechte von Betroffenen
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter

Um diese Fülle an gesetzlichen Pflichten korrekt umzusetzen, können Sie viele Stunden und Tage in das Lesen der Datenschutz-Grundverordnung mit ihren 99 Artikel und 173 Erwägungsgründen investieren. Oder …

Lassen Sie sich diese Arbeit von Experten abnehmen!

In Zusammenarbeit mit Mag. Matthias Aichinger, MBA, Jurist und Rechtsabteilungsleiter einer Bank, stelle ich Ihnen ein speziell für Gewerbliche Vermögensberater und Versicherungsvermittler erarbeitetes Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zur Verfügung, das wir individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Im „DSGVO-Basispaket für Finanzdienstleister“ weiters enthalten ist eine vorgefertigte Datenschutzinformation zur Erfüllung Ihrer Informationspflichten sowie eine IT-Sicherheits-Richtlinie mit möglichen technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen.

Kümmern Sie sich um Ihre Kunden! Wir kümmern uns um Ihren Datenschutz.

Für Ein-Personen-Unternehmen startet das DSGVO-Basispaket im genannten Umfang (inkl. einer telefonischen Beratungsstunde) bei 349 Euro (zzgl. USt.). Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für großere Strukturen bzw. Vertriebseinheiten sowie juristische Personen werden die Kosten in einem unverbindlichen Erstgespräch je nach Umfang und ggf. bereits geleisteten Vorarbeiten individuell ermittelt.

 

Ja, ich interessiere mich für das DSGVO-Basispaket!

 


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