Mangelhafte Datenschutzerklärung verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Fehlende oder mangelhafte Datenschutzerklärungen verstoßen einerseits gegen die DSGVO, können andererseits aber auch auf Basis des Wettbewerbsrechts geahndet werden. Denn wer die geltenden gesetzlichen Vorschriften nicht befolgt, verschafft sich (einfach …